AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

bayerlein networks GmbH
Parkstrasse 9 (Rückgebäude)
D-80339 München

 

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich, Form

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der bayerlein networks GmbH, Parkstraße 9 (Rückgebäude), D-80339 München (nachfolgend Auftragnehmer) und ihren Kunden (nachfolgend Auftraggeber). Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen, Verträge über die Lieferung von Software, ohne Rücksicht darauf, ob diese vom Auftragnehmer hergestellt oder bei Zulieferern eingekauft werden (§§ 433, 651 BGB) sowie für Dienstleistungsverträge. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.

(4) Im Falle von Widersprüchen gehen die in den besonderen Bestimmungen (Ziffern II bis V dieser AGB) enthaltenen Regelungen den Regelungen im Allgemeinen Teil (Ziffer I) dieser AGB vor. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers maßgebend.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Sämtliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen werden, an denen der Auftragnehmer sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.

(2) Die Bestellung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Zugang anzunehmen.

§ 3 Art und Umfang der Leistungen

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten hinsichtlich der jeweiligen Leistungsbestandteile folgende Regelungen:

(1) Consulting
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber projektbezogen Beratungsleistungen, insb. bei der Auswahl, Installation und dem Betrieb von EDV-Systemen sowie der Erstellung und Anpassung von IT-Anwendungssystemen. Für größere Beauftragungen wird jeweils ein gesonderter Projektvertrag abgeschlossen, der neben der Spezifikation der Beratungsleistungen auch die konkreten Konditionen (Gegenstand, Dauer und Zielvorgabe des Projektes sowie die Vergütung etc.) enthält. Der Auftragnehmer hat weder einen Anspruch auf Beauftragung durch den Auftraggeber, noch ist er zur Annahme der von ihm angebotenen Projektaufträgen verpflichtet. Besondere Bestimmungen für Consulting‐Leistungen sind in Ziffer II dieser AGB geregelt. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bestimmungen (Ziffer I).

(2) Supportleistungen
Der Auftragnehmer erbringt in der Zeit von Mo-Fr. 09.00 bis 18.00 Uhr Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der EDV des Auftraggebers. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber in dessen täglichen Betrieb der Infrastruktur und technischen Fragen diesbezüglich via Remoteunterstützung über Fernwartung, oder durch Vorort-Einsätze. Dies erfolgt jeweils nach Maßgabe der jeweiligen Bestellung. Besondere Bestimmungen für Support‐Leistungen sind in Ziffer III dieser AGB geregelt. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bestimmungen (Ziffer I).

(3) Hosting
Der Auftragnehmer stellt Speicherkapazität bzw. Rechenkapazität Speicher- und Verarbeitungskapazität für die Speicherung von Websites und für über das Internet nutzbare Anwendungen auf einem mit dem Internet verbundenen Server zur Verfügung. Für die Bereitstellung der Daten ist der Auftraggeber verantwortlich. Besondere Bestimmungen für Hosting‐Leistungen sind in Ziffer IV dieser AGB geregelt. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Bestimmungen (Ziffer I).

§ 4 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, werden sämtliche Verträge für die Dauer von drei Monaten geschlossen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis um jeweils weitere drei Monate, sofern diese nicht mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden.

(2) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu beenden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund muss zuvor mit einer Frist von zumindest zwei Wochen unter Benennung des Kündigungsgrundes schriftlich angedroht werden.

(3) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform (E-Mail, Brief).

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung für die Inanspruchnahme der in § 3 genannten Leistungen bestimmt sich nach der einzelvertraglich getroffenen Vereinbarung, oder mangels ausdrücklicher Vereinbarung nach der jeweils aktuellen Preisliste des Auftragnehmers. Leistungen, die nicht in § 3 aufgeführt sind, werden mit EUR 145,- pro Stunde zzgl. USt berechnet. Leistungszeiten werden im 0,25-Stunden-Takt abgerechnet.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Sämtliche Rechnungen sind fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme. Der Auftragnehmer ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt wird der Auftragnehmer spätestens mit der Auftragsbestätigung erklären.

(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleiben Ansprüche des Auftragnehmers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(5) Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Leistung bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers unberührt.

§ 6 Reisekosten

(1) Der Auftragnehmer hat über die vereinbarte Vergütung hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Auslagen und Aufwendungen, insbesondere Reisekosten und -spesen. Der Auftragnehmer rechnet diese prüffähig zusammen mit den von ihm erbrachten Leistungen oder zeitnah gesondert ab.

(2) Bei aufwandsbezogener Abrechnung weist der Auftragnehmer Zahl, Namen, Umfang, Tages- oder Stundensätze sowie eine kurze Tätigkeitsbeschreibung der eingesetzten Mitarbeiter aus.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Vor-Ort-Einsätze zzgl. USt zu verlangen.

EinzugsbereichKM bisFahrtzeit biskonkrete PLZPreis
Kunden innerhalb München15km0,5h80, 81kostenlos
Kunden innerhalb München20km1h82, 8515€
Kunden außerhalb München80km1h-2h*45€
Kunden in Bayern250km1,5h-3h*0,30€/km

§ 7 Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Auftragnehmer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haftet der Auftragnehmer gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht

(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Auftragnehmer nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Auftraggebers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 8 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit des jeweiligen Einzelvertrages eng und effizient mit dem Auftragnehmer zusammenzuarbeiten, wofür auch die personelle, organisatorische, fachliche und technische Verantwortung des Auftraggebers wesentlich ist. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet,

  • die an den Vertragsgegenstand gestellten Anforderungen in ausreichender Form schriftlich zu konkretisieren;
  • ordnungsgemäße, zur Leistungserbringung erforderliche, Unterlagen, Dokumentationen und Informationen, insbesondere über vorhandene Anlagen, Geräte, Computerprogramme und Computerprogrammteile, die mit der zu erbringenden Leistung zusammenwirken sollen, zu überlassen;
  • die erforderlichen Arbeitsräume und Arbeitsmittel bereitzustellen;
  • dem Auftragnehmer auf Anforderung im erforderlichen Umfang ungehinderten Zutritt, Zugang und Zugriff (auch Fernzugriff) zu informationsverarbeitenden Systemen, Programmen, Dateien und Informationen, die mit der Durchführung der Tätigkeiten in Verbindung stehen zu gewähren;
  • Testpläne und Testdaten bereitzustellen sowie ggfs. die Testumgebung aufzubauen und bereitzustellen;
  • im Rahmen des Test- oder Echtbetriebs festgestellte Fehler von erbrachten Leistungen in reproduzierbarer, jedenfalls in nachvollziehbarer Form zu dokumentieren und dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen;
  • Anlagen, Einrichtungen und zur Zusammenarbeit fachlich geeignetes Personal, soweit zur Leistungserbringung erforderlich, auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen;
  • die Systemumgebung (Hard- und Software) des Auftraggebers fortgesetzt zu warten (der Auftraggeber kann hierzu entsprechende Wartungs- und Pflegevereinbarungen schließen und unterhalten);
  • die (Mitwirkungs-) Pflichten fristgerecht zu erfüllen, die (Mitwirkungs-) Handlungen fristgerecht vorzunehmen und Erklärungen fristgerecht abzugeben; und
  • rechtzeitig über die im Rahmen des Projekts erforderlichen Investitionen zu entscheiden und diese zu veranlassen,

(2) Dem Auftraggeber obliegt es, seinen Datenbestand mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns regelmäßig zu sichern. Er wird insbesondere unmittelbar vor jeder Installation und/oder sonstigem Eingriff durch den Auftragnehmer oder durch von diesem beauftragte Dritte eine vollständige Datensicherung sämtlicher System- und Anwendungsdaten vornehmen. Die Datensicherungen sind so zu verwahren, dass eine jederzeitige Wiederherstellung der gesicherten Daten möglich ist. Zudem hat er die seinem Zugriffunterliegenden Systeme gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung sowie sonstige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe, gleich welcher Art, durch Mitarbeiter des Auftraggebers oder sonstige Dritte zu schützen. Hierzu ergreift er die nach dem neuesten Stand bewährter Technik geeigneten Maßnahmen in erforderlichem Umfang, insbesondere zum Schutz gegen Viren und sonstige schadhafte Programme oder Programmroutinen, außerdem sonstige Maßnahmen zum Schutz seiner Einrichtung, insbesondere zum Schutz gegen Einbruch. Bei Verwendung von nicht seinem Zugriff unterliegenden Systemen hat er seinen Vertragspartnern entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen und deren Einhaltung regelmäßig zu überwachen.

(3) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer das Recht zur Benutzung von Systemen Dritter zu verschaffen, soweit dieses notwendig ist, um die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zu erbringen.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich und versichert hiermit, die Leistungen des Auftragnehmers nicht für rechtswidrige Zwecke oder nach dem im jeweiligen Land jeweils anwendbaren Recht verbotene oder in anderer Weise rechts- oder sittenwidrige Zwecke zu verwenden. Dem Auftraggeber ist es insbesondere untersagt, Leistungen des Auftragnehmers zur Verbreitung von Inhalten zu verwenden,

  • die nach dem im jeweiligen Land jeweils anwendbaren Recht strafbar wären (z.B. in Deutschland Volksverhetzung nach § 130 StGB, Anleitung zu Straftaten nach § 130a StGB und Gewaltdarstellung nach § 131 StGB, Verbreitung pornographischer Schriften nach § 184 bis § 184b StGB),
  • die gegen die im jeweiligen Land jeweils anwendbaren Vorschriften zum Jugendschutz verstoßen,
  • die ein Glücksspiel zum Gegenstand haben, sofern das Glücksspiel nach dem im jeweiligen Land jeweils anwendbaren Recht verboten ist, oder
  • die rassistischer oder diskriminierender Natur sind.

§ 9 Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer wird insbesondere, sofern er in Kontakt mit personenbezogenen Daten kommt, diese Daten i. S. d. Art. 28 DSGVO nur im Rahmen der Weisung des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen. Die Vertragsparteien verpflichten ihre Mitarbeiter auf die Wahrung der Vertraulichkeit, sofern nicht bereits eine solche Verpflichtung besteht.

(2) Der Auftragnehmer ist zur regelmäßiger Datensicherung im erforderlichen Umfang verpflichtet. Er hat zudem geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Rechte der betroffenen Personen entsprechend Art. 28 DSGVO zu treffen. Insbesondere hat er die seinem Zugriff unterliegenden Systeme gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung sowie sonstige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe, gleich welcher Art, durch Mitarbeiter des Auftraggebers oder sonstige Dritte zu schützen. Hierzu ergreift er die nach dem neuesten Stand bewährter Technik geeigneten Maßnahmen in erforderlichem Umfang, insbesondere zum Schutz gegen Viren und sonstige schadhafte Programme oder Programmroutinen, außerdem sonstige Maßnahmen zum Schutz seiner Einrichtung, insbesondere zum Schutz gegen Einbruch. Bei Verwendung von nicht seinem Zugriff unterliegenden Systemen hat er seinen Vertragspartnern entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen und deren Einhaltung regelmäßig zu überwachen. Die Verpflichtungen des Auftraggebers nach der Datenschutzgrundverordnung, insbesondere seinerseits geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu treffen, bleiben unberührt.

(3) Sofern der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, verpflichten sich die Parteien, vor Durchführung des Auftrages eine Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung, die den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO genügt, abzuschließen.

§ 10 Geheimhaltung

(1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z. B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.

(2) Der Auftragnehmer verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

§ 11 Verjährung

(1) Die Verjährungsfrist beträgt

a) bei Sachmängeln für Ansprüche auf Kaufpreisrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung der Kaufsache, jedoch für ordnungsgemäß gerügte Mängel nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;

b) bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;

c) bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher

Aufwendungen zwei Jahre; die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

(2) Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsregeln.

§ 12 Änderung der Vertragsbedingungen

Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese AGB wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Auftraggeber mit den Änderungen oder Ergänzungen der AGB nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Auftraggeber nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der AGB als von ihm genehmigt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der AGB auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

§ 13 Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges

(1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist München. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. (2) Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

(3) Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

(4) Änderungen und Ergänzungen sowie ein Verzicht auf ein Recht aus dem jeweiligen Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der ausdrücklichen Bezugnahme auf den jeweiligen Vertrag, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

(5) Soweit nicht in diesen AGB, einem Einzelvertrag oder in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorgesehen ist, ist kein Vertragspartner berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des anderen Vertragspartners seine Rechte aus diesem Vertrag an einen Dritten ganz oder teilweise abzutreten oder sonst zu übertragen.

(6) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich in diesen AGB eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt oder entspricht, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in diesen AGB vorgesehenen Umfang der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; in solchen Fällen tritt ein dem Gewollten wirtschaftlich möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) an die Stelle des Vereinbarten.

II. Besondere Bedingungen für Consulting-Leistungen

§ 14 Arbeitsergebnis und Nutzungsrechte

(1) An den vertragsgegenständlichen Leistungsergebnissen räumt der Auftragnehmer dem Kunden jeweils mit vollständiger Bezahlung der diesbezüglich geschuldeten Vergütung das nicht-ausschließliche Recht ein, die Leistungsergebnisse bei sich für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzwecks auf Dauer zu nutzen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Im Übrigen verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer. Das vorstehend eingeräumte Nutzungsrecht darf durch den Kunden nur unter vollständiger Aufgabe der eigenen Nutzung an einen Dritten übertragen werden.

(2) Der Auftragnehmer kann das nach Abs. 1 eingeräumte Nutzungsrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen vereinbarte Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Auftragnehmer hat dem Kunden vorher eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Auftragnehmer den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat die Einstellung der Nutzung nach Erhalt der Widerrufserklärung unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

(3) Absatz 1 gilt nicht für vom Auftragnehmer entwickelte bzw. erstellte Computerprogramme. Diesbezüglich richtet sich er Umfang der Rechteeinräumung nach den individualvertraglichen Vereinbarungen. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, erhält der Auftraggeber einfache Nutzungsrechte an für ihn angefertigten Anwendungen.

§ 15 Herausgabe von Gegenständen

Der Auftragnehmer wird alle Gegenstände, insb. Unterlagen, Tabellen, Ausarbeitungen, Hard- und Software und Kopien, die er im Rahmen seiner vertraglichen Tätigkeit erlangt hat, als anvertrautes Fremdeigentum sorgfältig aufzubewahren, vor jeder Einsichtnahme oder Nutzung Unbefugter zu schützen und auf Verlangen jederzeit zurückzugeben. Satz 1 gilt entsprechend für vom Auftragnehmer erstellte Gegenstände. Überlassene Daten, Softwareprogramme oder Unterlagen dürfen nicht kopiert oder vervielfältigt oder auf nicht dem Auftraggeber gehörenden Speichermedien gesichert werden. Bei Bedarf ist der Auftragnehmer jedoch berechtigt Kopien anzufordern.

III. Besondere Bestimmungen für Supportleistungen

§ 16 Voraussetzungen für Supportleistungen

(1) Der Auftragnehmer erbringt Supportleistungen nur während der vereinbarten Vertragslaufzeit, für die jeweils aktuelle Version des vereinbarten Pflegegegenstandes und gegen die vereinbarte Vergütung.

(2) Wird im Vertrag Drittsoftware als Pflegegegenstand vereinbart, gelten dafür die dort aufgeführten Einschränkungen.

§ 17 Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden

(1) Der Kunde stellt sicher, dass der Pflegegegenstand nur in einer freigegebenen und durch den Pflegegegenstand unterstützen Einsatzumgebung eingesetzt wird.

(2) Der Kunde wird den Auftragnehmer unverzüglich über Änderungen der Einsatzumgebung des Pflegegegenstandes unterrichten.

(3) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle an den Auftragnehmer übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich zusätzlich so verwahren, dass diese bei Beschädigung und/oder Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

(4) Der Kunde benennt gegenüber dem Auftragnehmer nur fachlich und technisch ausreichend qualifiziertes Personal, das intern bei dem Kunden mit der Bearbeitung von Anfragen der Anwender des Pflegegegenstandes betraut ist und übermittelt vor Vertragsbeginn die entsprechenden Kontaktdaten dieser Personen (Funktion, Name, Email, Telefonnummer). Nur dieses dem Auftragnehmer benannte Personal wird Anfragen an die Hotline richten und über die anstehenden Wartungsarbeiten informiert.

§ 18 Behandlung von Störungsmeldungen

(1) Der Auftragnehmer nimmt Störungsmeldungen des Kunden entgegen, ordnet diese den vereinbarten Störungskategorien zu und führt anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Beseitigung der Störungen durch.

(2) Das Störungsmanagement umfasst keine Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz des Pflegegegenstandes in nicht freigegebenen Einsatzumgebungen und/oder einem durch den Kunden oder Dritte veränderten Pflegegegenstand stehen.

(3) Der Auftragnehmer wird während der üblichen Geschäftszeiten (Mo – Fr von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr) ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen und jeweils mit einer Kennung versehen. Auf Anforderung des Kunden bestätigt der Auftragnehmer den Eingang einer Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung.

(4) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, wird der Auftragnehmer entgegengenommene Störungsmeldungen nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zuordnen:

a) Schwerwiegende Störung
Die Störung beruht auf einem Fehler des Pflegegegenstandes, der seine Nutzung unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt. Der Kunde kann diese Störung nicht in zumutbarer Weise umgehen und deswegen unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen.

b) Sonstige Störung
Die Störung beruht auf einem Fehler des Pflegegegenstandes, der seine Nutzung durch den Kunden mehr als nur unwesentlich einschränkt, ohne dass eine schwerwiegende Störung vorliegt.

c) Sonstige Meldung
Störungsmeldungen, die nicht in die Kategorien a) und b) fallen, werden den sonstigen Meldungen zugeordnet. Diese werden vom Auftragnehmer nur nach den dafür getroffenen Vereinbarungen behandelt.

(5) Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen und sonstige Störungen wird der Auftragnehmer während der üblichen Geschäftszeiten innerhalb von acht Stunden anhand der von dem Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren. Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler des Pflegegegenstandes dar, teilt der Auftragnehmer dies dem Kunden unverzüglich mit. Sonst wird der Auftragnehmer entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und Beseitigung der mitgeteilten Störung veranlassen oder – bei Drittsoftware – die Störungsmeldung zusammen mit den Analyseergebnissen dem Vertriebshändler oder Hersteller des Pflegegegenstandes mit der Bitte um Abhilfe übermitteln.

(6) Der Auftragnehmer wird dem Kunden ihm vorliegende Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers des Pflegegegenstandes, etwa Handlungsanweisungen oder Korrekturen des Pflegegegenstandes, unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Kunde wird solche Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und dem Auftragnehmer bei deren Einsatz etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.

(7) Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten werden Supportleistungen nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesondert zu vereinbarendes Entgelt erbracht.

§ 19 Leistungsinhalt

(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber Systemressourcen auf einer virtuellen Umgebung zur Verfügung. Der Auftraggeber kann auf dieser virtuellen Umgebung Inhalte bis zum individuell gebuchten Umfang ablegen.

(2) Auf der virtuellen Umgebung werden die Inhalte unter der vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Internet-Adresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten.

(3) Die Leistungen des Auftragnehmers bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem vom Auftragnehmer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Auftraggeber bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist dem Auftragnehmer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.

(3) Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 99,8 %. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der nachfolgend definierten Wartungszeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dienstags und donnerstags in der Zeit von 22:00 bis 24:00 Uhr Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht zur Verfügung. (4) Die Inhalte der für den Auftraggeber bestimmten Umgebung werden, sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, vom Auftragnehmer arbeitstäglich gesichert. Die Datensicherung erfolgt inkrementell in der Weise, dass die für einen Tag gesicherten Daten für eine Woche vorgehalten und danach gelöscht werden. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Umgebungsinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Auftraggeber. Der Auftraggeber hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf die Umgebung.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hardund Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Auftraggeber auf der Umgebung abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen des Auftragnehmers zu gewährleisten, so wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Auftraggeber wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Auftraggeber nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, das heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.

(6) Sofern der Auftragnehmer personenbezogene Daten verarbeitet, tut er dies ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Auftraggebers. Er hat personenbezogene Daten zu berichtigen, löschen und zu sperren, wenn der Auftraggeber dies in der getroffenen Vereinbarung oder einer Weisung verlangt. Die Einzelheiten sind in einem Auftragsverarbeitung-Vertrag nach Art. 28 DSGVO zu regeln, der Bestandteil dieses Vertrages ist.

IV. Besondere Bestimmungen für Hostingleistungen

§ 20 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf der zur Verfügung gestellten Umgebung keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb der Umgebung oder des Kommunikationsnetzes des Auftragnehmers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern des Auftragnehmers abgelegten Daten nicht gefährden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.

(2) Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen den Auftragnehmer auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Auftraggebers die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, auftretende Störungen bei der Nutzung der Umgebung unverzüglich dem Auftragnehmer anzuzeigen. Zugangsdaten, insbesondere Benutzername und Passwort, sind vor unberechtigtem Zugriff durch Dritte durch geeignete Maßnahmen zu sichern.

(4) Gefährden oder beeinträchtigen vom Auftraggeber installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb der Umgebung oder des Kommunikationsnetzes des Auftragnehmers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Umgebungen des Auftragnehmers abgelegter Daten, so kann der Auftragnehmer diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist der Auftragnehmer auch berechtigt, die Anbindung der auf der Umgebung abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

(5) Für den Zugriff auf den für den Auftraggeber bestimmten Umgebung erhält der Auftraggeber eine Benutzerkennung und ein veränderbares Passwort. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Passwort in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu ändern. Das Passwort muss eine Mindestlänge von 8 Zeichen aufweisen und mindestens einen Buchstaben, eine Ziffer sowie ein Sonderzeichnen enthalten. Der Auftraggeber darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben, die von ihm berechtigt wurden, auf der Umgebung Zugriff zu nehmen. Wird das Passwort dreimal in Folge unrichtig eingegeben, so wird der Zugriff auf der Umgebung zum Schutz vor Missbräuchen gesperrt. Der Auftraggeber wird hierüber informiert. Er erhält dann vom Auftragnehmer ein neues Passwort zugeteilt. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, nicht nur das Passwort, sondern auch die Benutzerkennung neu zu vergeben.

(6) Die von dem Auftraggeber auf dem für ihn bestimmte Umgebung abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, die von ihm auf der Umgebung abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Auftraggeber prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.

(7) Weitergehende Mitwirkungspflichten, insbesondere aus § 8 dieser AGB bleiben unberührt.

§ 21 Reseller-Ausschluss

(1) Der Auftraggeber darf die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Leistungen Dritten ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht zur gewerblichen Nutzung überlassen.

(2) In sonstigen Fällen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Überlassung gegenüber Dritten in sonstigen Fällen dem Auftragnehmer vorab in Textform anzuzeigen.

§ 22 Vertragslaufzeit

(1) Die Mindestvertragslaufzeit für Hosting-Leistungen beträgt, sofern nicht anders vereinbart, drei Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen.

(2) Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Soweit nicht ausdrücklich der gesamte Hostingvertrag gekündigt wird, sondern lediglich die Kündigung einer Domain oder mehrerer Domains erfolgt, besteht der Hostingvertrag als solcher fort.

(4) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die auf der für den Auftraggeber bestimmten Umgebung abgelegten Inhalte per gesichertem Downloadlink mit Ablaufdatum zum Abruf zur Verfügung. Etwaige Zurückbehaltungsrechte des Auftragnehmers bleiben unberührt.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Beendigung des Vertrages die Domains des Auftraggebers, die nicht bis zum Vertragsende durch den Auftraggeber zu einem neuen Auftragnehmer übertragen wurden, freizugeben und sämtliche Einträge im DNS zu löschen.

§ 23 Mängelhaftung

(1) Erbringt der Auftragnehmer die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zur Datenübermittlung mangelhaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen.

(2) Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Auftraggeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

(3) Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Auftraggeber vorhanden waren, haftet der Auftragnehmer nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat.

(4) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.

§ 24 Haftung

(1) Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aufgrund der Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit richtet sich nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes.

(2) Außerhalb des Anwendungsbereichs von Absatz 1 richtet sich die Haftung nach § 7.